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Info-Portale/Förderprogramme
speziell für Rückkehrer aus
dem Ausland
Förderprogramm Rückkehr
deutscher Wissenschaftler
aus dem Ausland
Das Programm, das die German
Scholars Organization (GSO)
seit September 2006 im
Auftrag der Alfried Krupp
von Bohlen und
Halbach-Stiftung durchführt,
fördert die Berufung
deutscher Akademiker, die
aus dem Ausland auf eine
Professur an einer
Universität in Deutschland
zurückkehren. Die
finanzielle Unterstützung
beträgt bis zu 100.000 Euro
und wird für einen Zeitraum
von bis zu fünf Jahren
bewilligt. Diese Mittel
können für eine angemessene
Vergütung des
Hochschullehrers, für
wissenschaftliche
Mitarbeiter sowie für Sach-
oder Umzugskosten verwendet
werden. Außerdem werden
Reisekostenzuschüsse gewährt,
sofern die Reisen im
Zusammenhang mit einem
Berufungsverfahren entstehen.
Deutsches Mobilitätszentrum
Das Deutsche
Mobilitätszentrum bei der
Alexander von Humboldt-Stiftung,
unterstützt durch das
Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF),
ist Teil des Europäischen
Netzwerks von
Mobilitätszentren
(ERA-MORE). Es hat die
Aufgabe,
Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler zu
informieren und zu beraten,
die für
Forschungstätigkeiten nach
Deutschland einreisen. In
Zusammenarbeit mit den
Mobilitätszentren der
jeweiligen Zielländer
informiert und berät es auch
Forscher aus Deutschland,
die zu Forschungstätigkeiten
zurück nach Deutschland oder
in andere EU-Mitgliedstaaten
gehen möchten.
Kind-Philipp-Rückkehrstipendien
Ziel der Kind-Philip-Rückkehrstipendien
ist es, Wissenschaftlern der
Medizin, insbesondere aus
dem Bereich Pädiatrische
Onkologie, nach einem
Forschungsaufenthalt im
Ausland die
Wiedereingliederung in eine
deutsche Klinik zu
ermöglichen. Das
Rückkehrstipendium soll den
Nachwuchswissenschaftlern
unter Freistellung von ihren
klinischen Aufgaben helfen,
eine Arbeitsgruppe
aufzubauen, in deren Rahmen
die im Ausland begonnene
Forschung weitgehend
selbständig fortgeführt
werden kann, sobald der aus
dem Ausland zurückgekehrte
Wissenschaftler wieder
klinische Verantwortung
übernimmt.
Max-Eder-Nachwuchsprogramm
Hochqualifizierte junge
Onkologen (Mediziner während
oder nach der
Facharztausbildung sowie
Naturwissenschaftler mit
explizit kliniknaher
Forschungstätigkeit) werden
im Anschluss an ihre
Postdoktorandenausbildung
und nach einem Ortswechsel
bei der Etablierung einer
eigenständigen Arbeitsgruppe
unterstützt. Das Programm
bietet die Möglichkeit der
Finanzierung einer eigenen
Stelle.
Rückkehrerprogramm des
Landes Nordrhein-Westfalen
Die aktuelle Ausschreibung
bietet jungen
Spitzenforschern aus dem
Bereich der Nanotechnologien
die Möglichkeit, eine eigene
Nachwuchsgruppe an einer
nordrhein-westfälischen
Universität ihrer Wahl
aufzubauen. Dafür stehen
über fünf Jahre jeder Gruppe
bis zu 1,25 Millionen Euro
zur Verfügung. Voraussetzung
für eine Bewerbung ist eine
mindestens zweijährige
Forschungstätigkeit im
Ausland und ein
herausragendes
wissenschaftliches Profil.
Programme zur Förderung
der Mobilität von
Wissenschaftlern innerhalb
Europas:
Forschung in der
Europäischen Kommission
Allgemeine Informationen
über Studieren und Arbeiten
in der europäischen Union.
Koordinierungsstelle EG der
Wissenschaftsorganisationen
KoWi informiert und berät
Wissenschaftler öffentlicher
Forschungseinrichtungen zur
Forschungsförderung der
Europäischen Union.
Sofja Kovalevskaja-Preis der
Alexander von Humboldt-Stiftung
Die Alexander von Humboldt-Stiftung
zeichnet im Jahre 2008 erfolgreiche
Spitzennachwuchswissenschaftlerinnen
und -wissenschaftler aus dem
Ausland mit dem vom
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
gestifteten Sofja
Kovalevskaja-Preis aus. Über
diesen Preis ist
beispielsweise
Dr.
Felix Engel die Rückkehr
nach Deutschland gelungen.
European Molecular Biology
Organization (EMBO)
Die European Molecular
Biology Organization (EMBO)
wurde 1964 gegründet mit dem
Ziel, Biowissenschaften zu
fördern. Sie bietet sowohl
Kurzzeitstipendien (bis zu
drei Monate Förderungsdauer)
für einen Aufenthalt
innerhalb der EMBO
Mitgliedsstaaten (siehe
http://www.embo.org/fellowships/),
als auch Langzeitstipendien,
auch für Aufenthalte in
Nicht-Mitgliedsstaaten, (bis
zu zwei Jahren
Förderungsdauer) an.
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