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Vergaberichtlinien
des Förderprogramms
„Rückkehr deutscher
Wissenschaftler aus dem
Ausland“
Voraussetzungen für einen
Antrag sind:
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der Nachweis, dass
die
Berufungskommission
sich auf eine
Kandidatenliste
geeinigt hat |
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eine besondere
Exzellenz des
Kandidaten/ der
Kandidatin |
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ein besonderer
Stellenwert, der der
Professur im Gefüge
der Hochschule
beigemessen wird
bzw. eine besondere
Rolle in der
strategischen
Ausrichtung der
Hochschule |
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die Bestätigung,
dass die Antrag
stellende
Universität die
Grundfinanzierung
der Professur
übernimmt |
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eine verbindliche
Zusage der
Hochschule, dass die
Förderung der
Professur
öffentlichkeitswirksam
dargestellt wird |
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die Unterstützung
bei der
Öffentlichkeitsarbeit
hinsichtlich des
Förderprogramms. |
Fördermittel können nicht
beantragt werden für
Professuren,
die bereits besetzt sind.
Weitere Informationen finden
Sie auf der
Antragsseite.
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