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Vergaberichtlinien
des Förderprogramms „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“

Voraussetzungen für einen Antrag sind:

der Nachweis, dass die Berufungskommission sich auf eine Kandidatenliste geeinigt hat
eine besondere Exzellenz des Kandidaten/ der Kandidatin
ein besonderer Stellenwert, der der Professur im Gefüge der Hochschule beigemessen wird bzw. eine besondere Rolle in der strategischen Ausrichtung der Hochschule
die Bestätigung, dass die Antrag stellende Universität die Grundfinanzierung der Professur übernimmt
eine verbindliche Zusage der Hochschule, dass die Förderung der Professur öffentlichkeitswirksam dargestellt wird
die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des Förderprogramms.

Fördermittel können nicht beantragt werden für Professuren,
die bereits besetzt sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der Antragsseite.


 

  Pressemitteilung
Pressemitteilung der Alfried Krupp
von Bohlen und Halbach-Stiftung