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Antragstellung
im Rahmen des Förderprogramms „Rückkehr deutscher Wissenschaftler aus dem Ausland“

A. Antrag auf Förderung einer Professur
B. Antrag auf Reisekostenzuschüsse


B. Antrag auf Reisekostenzuschüsse

Für die Beantragung des Reisekostenzuschusses beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Der Antrag auf Reisekostenzuschuss für Kandidaten im Rahmen eines Berufungsverfahrens kann von der Hochschule formlos und auf elektronischem Wege eingereicht werden. Er muss folgendes enthalten:

- Angaben zur ausgeschrieben Professur
- Angaben zum momentanen Stand des Verfahrens (organisatorisch)
- Einladung an den/ die Kandidaten
- Angabe zur Höhe der Reisekosten

Außerdem: Der Antrag muss vor Antritt der Reise des Kandidaten/ der Kandidatin gestellt und bewilligt werden.
Es sind mehrere Kandidaten pro Bewerbungsverfahren möglich.


Die GSO kann im Rahmen des Förderprogramms bewilligte Mittel nur an die Antrag stellende Hochschule auszahlen (nicht an Privatpersonen). Dies geschieht über die Weiterleitung der Reisekostenabrechnung
des/ der Kandidaten. Bitte fügen Sie der Abrechnung die Originalbelege in Kopie bei (Boardingpass etc.). Die German Scholars Organization weist darauf hin, dass Reisekosten ausschließlich für die 2. Klasse (bzw. Economy-Class bei Flugtickets) geltend gemacht werden können.

Im Falle einer Berufung des Kandidaten, für den der Reisekostenzuschuss beantragt wurde, ist dieser von der Hochschule zu erstatten.

 

  Pressemitteilung
Pressemitteilung der Alfried Krupp
von Bohlen und Halbach-Stiftung


 


 

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen jederzeit gerne:

German Scholars Organization (GSO)
Katharina Aly
Geschäftsführung
Friedrichstr. 60
10117 Berlin

Tel: +49 (0)30-206 287 67
E-Mail:
www.gsonet.org