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Antragstellung
im Rahmen des
Förderprogramms „Rückkehr
deutscher Wissenschaftler
aus dem Ausland“
A.
Antrag auf Förderung einer
Professur
B.
Antrag auf Reisekostenzuschüsse
B. Antrag auf Reisekostenzuschüsse
Für die Beantragung des
Reisekostenzuschusses
beachten Sie bitte die
folgenden Hinweise:
Der Antrag auf
Reisekostenzuschuss für
Kandidaten im Rahmen
eines Berufungsverfahrens
kann von der Hochschule
formlos und auf
elektronischem Wege
eingereicht werden. Er muss
folgendes enthalten:
- Angaben zur ausgeschrieben
Professur
- Angaben zum momentanen
Stand des Verfahrens
(organisatorisch)
- Einladung an den/ die
Kandidaten
- Angabe zur Höhe der
Reisekosten
Außerdem: Der Antrag muss
vor Antritt der Reise des
Kandidaten/ der Kandidatin
gestellt und bewilligt
werden.
Es sind mehrere Kandidaten
pro Bewerbungsverfahren
möglich.
Die GSO kann im Rahmen des
Förderprogramms bewilligte
Mittel nur an die Antrag
stellende Hochschule
auszahlen (nicht an
Privatpersonen). Dies
geschieht über die
Weiterleitung der
Reisekostenabrechnung
des/ der Kandidaten. Bitte
fügen Sie der Abrechnung die
Originalbelege in Kopie bei
(Boardingpass etc.). Die
German Scholars Organization
weist darauf hin, dass
Reisekosten ausschließlich
für die 2. Klasse (bzw.
Economy-Class bei
Flugtickets) geltend gemacht
werden können.
Im Falle einer Berufung des
Kandidaten, für den der
Reisekostenzuschuss
beantragt wurde, ist dieser
von der Hochschule zu
erstatten.
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